Nutzungsrechte/ AGB

 

 

Nach §19 Ustg von der Umsatzsteuer befreit

I. Allgemeines
1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle erteilten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
2. Sonderabsprachen, die von den Geschäftsbedingungen abweichen, werden nur anerkannt, wenn eine schriftliche Bestätigung vorliegt.
3. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos, Dateien usw.)
4. Der Fotograf trifft eine Vorauswahl der Bilder, die dem Auftraggeber zur Auswahl vorgelegt werden.

5. Der Fotograf bearbeitet alle Bilder die er zuvor ausgewählt hat und stellt sie dem Kunden zur Ansicht und Auswahl zur Verfügung. Unbearbeitete Bilder werden weder dem Auftraggeber gezeigt noch zur Verfügung gestellt. 

6. Der Kunde erhält die Bilder bearbeitet  vorab zur Sichtung in einer linkgesteuerten Galerie, hier kann dieser seine Auswahl mittels Markierung wählen. Solte der Kunde nicht alle Bilder wählen bzw. nur vereinzelte , werden die verbleibenden von der Festplatte des Fotografen gelöscht. Eine nachträgliche Abnahme weiterer Dateien ist  nach mehreren Wochen/Monaten  leider nicht mehr möglich.

7. Gutscheine "ohne Wertangabe"  sind ab Austellungsdatum 1 Jahr gültig. Keine Barauszahlung! 
    Gutscheine "mit Wertangabe"  sind, wie gesetzlich geregelt ab Austellungsdatum  3 Jahre gültig.

II. Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung
1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern die Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt (inkl. Veröffentlichung in sozialen Medien wie z.B. Facebook). Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers.
3. Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein weiterführende Rechte, ausser den unter II.2 genannten, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten,
wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abgedungen
4. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
5. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen über.
6. Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
7. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden.
8. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben beim Fotografen.
Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung

III. Honorare, Eigentumsvorbehalt
1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale festgelegt; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten etc.) sind in einem Pauschalangebot enthalten, sonst vom Auftraggeber zu tragen. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf das Honorar ohne Mehrwertsteuer aus.
2. Das Honorar für den Auftrag entspricht der im Angebot/Auftragsbestätigung aufgeführten Summe. Mit der Beauftragung verpflichtet sich der Auftraggeber die Summe bei Erhalt der Lichtbilder in bar oder per Überweisung zu entrichten
.
Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen ggfs. auch per E-Mail zu erhalten; in diesem Fall entfällt der Postversand.
3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10% p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestritten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu lasten des Auftraggebers.
4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und Eigentumsrechte für sonstige Waren (z.B. Fotoalbum, etc.) beim Auftragnehmer.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten
6. Der Fotograf, kann aus Gründen der Eigenwerbung, einen Rabatt, auf den Shootingbasispreis einräumen, damit dieser durch die Veröffentlichung der Bilder seine Arbeit und seine Leistungen präsentieren kann. Bei Annahme des Rabattes erhält der Fotograf das Veröffentlichungsrecht, an einer zu vereinbarende Anzahl der Bilder. Die Vorschläge der Bilder liegen beim Fotografen und können vom Auftraggeber abgelehnt werden. Sollte die Anzahl der möglichen Bilder unter die Summe der vereinbarten Anzahl fallen, behält sich der Fotograf das Recht vor den Rabatt zu reduzieren. Das Veröffentlichungsrecht bezieht eine Veröffentlichung auf der Homepage, sowie in den sozialen Medien ein. Eine Veröffentlichung in Printmedien bedarf einer gesonderten Absprache.


IV. Haftung
1.Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einem Verlust oder der Beschädigung von Bilder ,Negativen, digitalen Medien beschränkt sich die Ersatzpflicht auf die Erstellung neuer Aufnahmen.
Weitere Ansprüche entfallen.
Übergebene Vorlagen oder Gegenstände müssen vom Auftraggeber gegen Beschädigung, Verlust, Diebstahl und Feuer versichert sein.
2. Der Fotograf verwahrt die Lichtbildnisse sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Negative nach einem Monat seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
3. Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Daten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore, Fotobuchhersteller etc. zu beauftragen. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials.
Dasselbe gilt für die verwendeten Datenträger USB-Stick, DVD-R und CD-R.
Für Schäden, die durch das Übertragen der gelieferter Daten in einem Computer entstehen, leisten wir keinen Ersatz.
5. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.
6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.


V. Nebenpflichten
1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen, dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt.
Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Rechte beruhen, trägt der Auftraggeber.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
3. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotograf alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen, Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für eine Hochzeit
oder sonstige Veranstaltung gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person nebst Kontaktdaten benennen, die ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 3 Stunden vor deren Beginn als verantwortlicher Ansprechpartner
für Rückfragen zur Verfügung steht. 
 


VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar
1. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend im Verhältnis. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten
Stunden oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist.
Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadensersatzansprüche geltend machen.
2. Sollte auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen des Fotografen), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragen Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.
 
3. Stornierungen werden nur in schriftlicher Form anerkannt.
Bei Stornierungen des Auftrages (Absage des Shootingtermines) durch den Auftraggeber wird eine Ausfallpauschale des vereinbarten Honorares in Höhe von 10% fällig (bzw. 20% wenn die Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin erfolgt) und ist von Auftraggeber zu zahlen
4. Liefertermine für Bilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz.
VI. Datenschutz
1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der
Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu
behandeln.

VII. Vertragsstrafe, Schadenersatz
1.Bei jeglicher unberechtigter (ohne die schriftliche Zustimmung des Fotografen) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials zu kommerziellen Zwecken ist für jeden Einzelfall eineVertragsstrafe in Höhe des zweifachen Nutzungshonorars zu zahlen, mindestens jedoch 100,- € pro Bild und Einzelfall.
Dies gilt vorbehaltlich weitergehender Schadenersatzsprüche.

VIII. Schlussbestimmungen
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Der Gerichtsstand ist der Sitz des Fotografen.
2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

Diese AGB gelten ab dem 01.01.2017.
Alle früheren AGB verlieren ihre Gültigkeit.

 

 

Salvatorische Klausel:

Diese  Vereinbarung  unterliegt  deutschem  Recht.  Mündliche  Nebenabreden  sind  nicht  getroffen.  Vertragsänderungen

 und -ergänzungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Punkte dieser Vereinbarung nichtig oder ungültig sein, ist die Vereinbarung als Ganzes davon nicht berührt.

Das  Model/Der  Tierbesitzer bestätigt, zum Zeitpunkt der Anfertigung des Bildmaterials 18 Jahre oder älter gewesen zu sein.
Mit Vertragsabschluss erklärt sich das Model/ Kunde mit den AGB einverstanden.

 

 

 

 

 

 

 



Wachtendonk den 01. Januar 2017